Stiften & Spenden

Stiften & Spenden

Gutes tun – zu Lebzeiten oder für die Zeit danach

Als Spender oder Stifter trennen Sie sich auf unwiderrufliche Weise von dem zugewendeten Vermögen. Ihre Stiftung soll Sie deshalb in Ihrer gewohnten Lebensführung keinesfalls einschränken. Geben Sie nur das, was Sie wirklich auf Dauer entbehren können.

Mit einer Stiftung von Todes wegen sind Sie auf der sicheren Seite. Sie können Ihren Stiftungsfonds auch testamentarisch errichten. So haben Sie zu Lebzeiten die volle Verfügungsmöglichkeit über Ihr Vermögen und die Sicherheit, dass es nach Ihrem Tod einem guten, Ihnen sympathischen Zweck zugute kommt.


Gemeinsam viel bewirken

  In der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Leipzig können Sie schon mit kleinen Beträgen viel bewirken. Ihr Beitrag richtet sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten und bemisst sich an den Zielen, die Sie mit Ihrem Engagement verfolgen.



Spenden

Ihre Spende kommt in voller Höhe und ohne Abzug von Verwaltungskosten gemeinnützigen Einrichtungen in der Region zu.

IBAN: DE82 8605 5592 1090 1370 16
BIC: WELADE8LXXX
Sparkasse Leipzig
VWZ: Spende/ Name des Stiftungsfonds

Zustiftungen

Eine Zustiftung ab 1.000 Euro erhöht auf Dauer das Kapital der Stiftergemeinschaft. Die Erträge hieraus kommen Jahr für Jahr gemeinnützigen Einrichtungen in der Region zugute. Viele unserer Stiftungsfonds sind für Zustiftungen offen. Suchen Sie sich diejenige aus, deren Engagement Sie fördern wollen.

Stiftungsfonds

Ab 25.000 Euro kann Ihre Zustiftung als eigener Stiftungsfonds geführt werden. So können Sie auf unbürokratische Weise Ihre persönliche Stiftungsidee verwirklichen. Sie bestimmen den Stiftungszweck und Sie suchen die gemeinnützige Einrichtung aus, denen die Erträge aus Ihrem Stiftungsfonds dauerhaft zufließen sollen. Wenn Sie wollen, können sie den Stiftungsfonds mit Ihrem Namen oder dem einer Ihnen nahestehenden Person benennen. Damit bleiben Sie als Stifter den Menschen nach Ihnen stets in guter Erinnerung.


Gutes tun kann so einfach sein

Kosten

Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes, der für die ordentliche Geschäftsführung zuständig ist, sind die Kosten für die Gemeinschaft sehr gering.


Bei der Gründung Ihres Stiftungsfonds fällt einmalig ein Aufschlag (Agio) von 1 Prozent des Zustiftungsbetrages an. Das gewährleistet die direkte Handlungsfähigkeit Ihres Stiftungsfonds. Zur Deckung der laufenden Kosten werden von den Erträgen des Stiftungsfonds jährlich 0,3 % des zugestifteten Betrages einbehalten.

Unkompliziert Stifter werden

Viele Stifter entscheiden sich auf Grund der Einfachheit für die Errichtung eines eigenen Stiftungsfonds unter unserem Dach Mit Ihrer Unterschrift auf unserer Zustiftungsvereinbarung ist Ihre Arbeit erledigt. Alles andere übernehmen wir für Sie.

 
Die Anlage des Stiftungsvermögens, die Verwaltung der Stiftung einschließlich der Rechnungslegung, die Einhaltung der steuerlichen und stiftungsrechtlichen Vorgabe, die Öffentlichkeitsarbeit – um all das kümmert sich unser erfahrener Stiftungsvorstand.

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