formelles
Unkompliziert Stifter werden
Die Anlage des Stiftungsvermögens, die Verwaltung der Stiftung einschließlich der Rechnungslegung, die Einhaltung der steuerlichen und stiftungsrechtlichen Vorgabe, die Öffentlichkeitsarbeit – um all das kümmert sich unser erfahrener Stiftungsvorstand.
Kosten
Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes, der für die ordentliche Geschäftsführung zuständig ist, sind die Kosten für die Gemeinschaft sehr gering.
Bei der Gründung Ihres Stiftungsfonds fällt einmalig ein Aufschlag (Agio) von 1 Prozent des Zustiftungsbetrages an. Das gewährleistet die direkte Handlungsfähigkeit Ihres Stiftungsfonds. Zur Deckung der laufenden Kosten werden von den Erträgen des Stiftungsfonds jährlich 0,3 % des zugestifteten Betrages einbehalten.